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WEG VERWALTUNG

Verwaltung nach dem WEG


Die Rechte, Pflichten, Aufgaben und Befugnisse eines WEG - Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, aus der Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und aus den gültigen Beschlüssen/Vereinbarungen der Wohnungseigentümer. Dies in Summe, bildet die Grundlage für die Tätigkeiten eines WEG - Verwalters. Einen Auszug aus unserem Leistungsspektrum für die WEG - Verwaltung finden Sie nachstehend:

Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung, sowie weiterer notwendiger Eigentümerversammlungen,

Umsetzung der gefassten Beschlüsse,

Erstellung, Änderung, Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung,

Aufstellung eines Wirtschaftsplanes,

Vertretung der Gemeinschaft gegenüber Behörden, Versorgungsunternehmen, Handwerker- und Dienstleitungsunternehmen,

Erstellung der Wohngeldabrechnungen,

Regelmäßige Objektbegehungen und Erstellung von Begehungsprotokollen,

Durchführung und Überwachung von Reparaturmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum,

Planung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Einholung und Prüfung von Angeboten, Kalkulation, Vergabe und Überwachung von Aufträgen,

Vorbereitung, Durchführung und Überwachung von Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum,

Bauleitung bei größeren Instandsetzungs-, Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen,

Aufmaß vor Ort und anschließende Rechnungsprüfung,

Überwachung der Zahlung von Wohngeldern,

Erledigung des gesamten Zahlungsverkehrs,

Anfertigen von Jahresabrechnungen,

Überprüfung und ggf. Anpassung der objektbezogenen Sach- und Haftpflichtversicherungen,

Bei Eintritt eines Versicherungsfalles für die Regulierung dessen sorgen,

Buchführung entsprechend den Grünsätzen kaufmännischer Geschäftsführung,

Erstellen einer Einnahme- , Ausgabe-, Überschussrechnung,

Erstellung einer Vermögensübersicht zu einem gewünschten Stichtag,

Besichtigung und Prüfung von baulichen Mängeln, bei Bedarf Durchführung von Bauleistungen als Instandhaltungsarbeiten,

Aufbewahrung aller Unterlagen und Anfertigung von digitalen Sicherungskopien,

Abschluss von Wartungs- und Dienstleistungsverträgen,

Nach Absprache und bei Bedarf Einstellung von Hausmeistern oder Reinigungskräften und Überwachung der Ausführung,

Beratung der Eigentümer bei Verwaltungsmaßnahmen über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen,

Anfertigung und Übersendung von Kopien und Unterlagen,

Versand der monatlichen Beiratsinformation,


 

03.03.2009 © Unternehmensgruppe-Hoppe