Jeder Miet- oder Kaufinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat mit Inkrafttreten der neuen Energiesparverordnung ein Recht auf Vorlage ienes gültigen Energieausweises durch den Vermieter oder Verkäufer. Mieter, welche in bestehenden Mietverhältnissen wohnen haben keinen Anspruch auf einen energieausweis. Ein Energieausweis ist nur dann erforderlich, wenn einen Wohnung oder ein Haus neu vermietet, bzw. verkauft wird.
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