Sie sind hier: Energieausweis - Regelungender EnEV  
 ENERGIEAUSWEIS
- Bedarfsorientierter Energieausweis
- Verbrauchsorientierter Energieausweis
- Wer braucht einen Energieausweis
- Wer darf einen Energieausweis ausstellen
- Gültigkeit des Energieausweises
- Kosten des Energieausweises
- Regelungender EnEV
- Grundlagen der EnEV
- Geltungsbereich der EnEV
- Berechnungsverfahren nach EnEV
- Primärenergiebedarf
- Endenergiebedarf
- Heizwärmebedarf
- Trinkwasserwärmebedarf
- Bedarfsausweispflicht
- EnEV 2007
- EnEV 2009
- Energieausweis Muster
- Angebot verbrauchsorientierter Energieausweis
- Angebot bedarfsorientierter Energieausweis

REGELUNGEN
 


Was regelt die Energiesparverordnung (EnEV)?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Baurechts. In ihr werden von der Bundesregierung auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinspargesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude.

Die Energieeinsparverordnung löste die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab und fasste sie zusammen. Ihre erste Fassung trat am 1. Februar 2002 in Kraft, die zweite Fassung (EnEV 2004) 2004. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde eine Neufassung erstellt, die seit dem 1. Oktober 2007 gültig ist.


 

03.03.2009 © Unternehmensgruppe-Hoppe