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GÜLTIGKEIT DES ENERGIEAUSWEISES
 


Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum. Wer in dieser Gültigkeitszeit energetische Verbesserungen am Gebäude vornimmt, wird allerdings vor Ablauf der 10 Jahre einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber dem Käufer oder Mieter auch nachweisen zu können.


 

03.03.2009 © Unternehmensgruppe-Hoppe