Die Verordnung gilt in Deutschland für
- Gebäude mit normalen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von 19 Grad Celsius und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden, sowie Wohngebäude, die ganz oder deutlich überwiegend zum Wohnen genutzt werden),
- Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von mehr als 12 Grad Celsius und weniger als 19 Grad Celsius und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden) einschließlich ihrer Heizungs-, raumlufttechnischen und zur Trinkwarmwasserbereitung dienenden Anlagen.
Unterscheidungen, inwieweit bestimmte Anforderungen nur für Neubauten, nur für bestehende Gebäude oder für beides gelten sollen, werden im einzelnen in den entsprechenden Abschnitten und bei den jeweiligen Regelungen gemacht.
Die EnEV gilt nicht für:
- Betriebsgebäude, die überwiegend der Tierhaltung dienen - Großflächige Betriebsgebäude, die lang anhaltend offen gehalten werden müssen - unterirdische Bauwerke - Räume, die der Aufzucht und dem Verkauf von Pflanzen dienen - Traglufthallen, Zelte und ähnliche Gebäude, die wiederholt aufgebaut und zerlegt werden müssen.
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