Bis 2009 sollen die energetischen Anforderungen im Gebäudebereich um 30 Prozent verschärft werden und bis 2012 sollen sogar weitere 30 Prozent folgen. Die novellierte EnEV 2009 soll ab 1. Januar 2009 in Kraft treten, wenn alle Verfahrensschritte durchlaufen sind.
- Im Neubau und Bestand sollen dann die Anforderungen an die Energieeffizienz um 30 Prozent verschärft werden.
- Die Bilanzierungsmethode der DIN V 18599 soll auch auf Wohngebäude ausgeweitet werden, allerdings in einer vereinfachten Version.
- Das bisherige vereinfachte Nachweisverfahren soll aufgegeben werden, desgleichen auch die Formulierung von Maximalwerten in Bezug auf das Verhältnis (A/V). Für die Gebäudehülle werden neue Referenzwerte formuliert.
- Überarbeitet werden auch die Anforderungen der Nachrüstung im Baubestand.
- Die Praxis der Energieausweise soll nicht geändert werden.